AGB
Administrator
2017-12-20T11:15:19+01:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgend aufgestellten Geschäftsbedingungen von „Ahnenforschung Fengler“ gelten für sämtliche Dienstleistungen von Veronika Fengler gegenüber ihren Kunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
1. Meine Tätigkeit umfasst genealogische und historische Forschungen, insbesondere Familien- und Ahnenforschung, heimatgeschichtliche Forschung, Transkription alter deutscher Handschriften.
2. Die Forschungen werden nach wissenschaftlichen Grundsätzen durch Quellenstudium und Heranziehung geeigneter Literatur durchgeführt. Die Inanspruchnahme anderer Personen und Institutionen zur Ermittlung von Forschungsergebnissen bleibt vorbehalten. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, wenn sich dies für die Erfüllung des Auftrags als notwendig erweist, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Zuarbeit eines fachlich dazu qualifizierten Dritten heranzuziehen.
3. Der Umfang der zu erbringenden Leistung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin schriftlich vereinbart. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform (Fax oder Brief), in der der voraussichtliche Zeitumfang und Gegenstand der Rechercheleistung festgelegt wird. Die schriftliche Beauftragung des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber zu bestätigen. Wir können angemessene Vorschüsse auf das Honorar und zu erwartende Auslagen verlangen und unser Tätigwerden von der Begleichung ausstehender Forderungen abhängig machen.
4. Wird im Laufe der Durchführung des Auftrags eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich, die nicht festgelegt ist, ist zusätzlich eine Vereinbarung darüber zu treffen. Diese muß in schriftlicher Form getroffen werden, in der ebenfalls die entsprechende Vergütung festgehalten wird.
5. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die durch ihn erfolgte Nutzung von Forschungsergebnissen, insbesondere hinsichtlich der Wahrung von etwaigen Urheber-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechten Dritter. Bei Verwertung von Informationen aus Archivalien sind bestehende Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren. Bei Archivgut oder Abbildungen, die die Auftragnehmerin als Kopien oder Dateien an den Auftraggeber liefert, sind die Nutzungsrechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Veröffentlichungen unterliegen dessen schriftlicher Zustimmung.
Eine Haftung unsererseits für eine unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung von Forschungsergebnissen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Im Falle einer Veröffentlichung unserer Forschungsergebnisse (z. B. Kirchenbucheinträge, Transkriptionen, Übersetzungen u. a. verpflichtet sich der Auftraggeber, in geeigneter Form auf unsere Mitwirkung hinzuweisen sowie ein kostenloses Belegexemplar der Publikation an uns einzusenden.
Der Auftraggeber erhält Daten und Datenträger zur persönlichen Nutzung. Die Verwendung unterliegt generell den für Archivgut gültigen Verordnungen bzw. Archivgesetzen.
6. Der Vertrag endet mit Erfüllung der Leistung, mit Rücktritt oder durch Kündigung, soweit gesetzlich zulässig. Schadensersatzansprüche werden durch die Ausübung des Rücktrittsrechts oder eines Kündigungsrechts nicht berührt. Ein Rücktritt der Auftragnehmerin vom Vertrag kommt bei Vorliegen von über die gesetzlichen Rücktrittsgründe hinaus gehenden Gründen in Betracht:
– Es liegen Gründe vor, die die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich machen und diese Umstände aus Sicht der Auftragnehmerin nicht vertretbar sind.
– Der Auftraggeber kann wegen bestehender oder drohender Insolvenz nach Auftragserteilung die zu erwartenden Kosten der Recherche nicht tragen. In diesem Falle sind der Auftragnehmerin jedoch Auslagen oder Vergütung für die inzwischen erbrachte Leistung zu erstatten. Das Honorar wird spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
7. Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Sollten sich durch unvorhersehbare Umstände Verzögerungen für eine eventuell vereinbarte Abgabefrist abzeichnen, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ergeben sich daraus jedoch nicht.
8. Der Gerichtsstand ist in Traun.
9. Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform.
10. Mit Unterzeichnung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB an und diese werden Vertragsinhalt.
11. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.