-historische Kartenbezeichnung: Bonis Nocet, Qui Malis Parcit. Gmünden –
-heutige Bezeichnung: Gmunden –
-heutige Lage oder auffällige Begebenheiten: Die hier vorliegenden Ansicht der Stadt Gmunden, welche im Hintergrund beiderseits des Traunfluss-Ausflussen zu sehen ist wurde vom anderen Traunsee-Ufer gemacht, weshalb man zuerst einen Blick über das Schloss Ort (im Vordergrund) werfen kann.
Westlich (hier im Vordergrund, am unteren Ende der Ansicht), unmittelbar vor Gmunden ist das Wasserschloss Ort (einst auch „Orth geschrieben“) zu sehen. Auf der vorliegenden Ansicht kann man das heutige Doppel-Schloss noch nicht erkennen. Und auch das Wasserschloss Ort ist noch wie vor den in den Bauernkriegen des Jahres 1626 erlittenen Zerstörungen zu sehen. Nach denen es erst wieder neu aufgebaut werden musste. Das heutige Landschloss Ort hat zum Zeitpunkt des Entstehens der Ansicht überhaupt noch gar nicht existiert. Es wurde erst in dem Zeitraum um 1630, auf den Gründen des zuvor im Bauernkriege ebenfalls zerstörten Meierhofe errichtet. Dieser Meierhof ist hier im untersten, linken Bildeck ersichtlich.
Und nun zum Hauptteil der Ansicht, der bereits 1188 (andere Quellen sprechen von „nach 1230“ und die Stadt Gmunden feiert die eigene Stadterhebung für das Jahr 1278) zur landesfürstlichen Stadt erhobenen Ortschaft Gmunden. Diese breitet sich am nördlichen Ufer des Traunsee`s und beiderseits des Traunfluss-Ausflusses, aus. Im Gegensatz zu anderen, späteren Ansichten sieht man hier noch keine mit Holzpalisaden, steinernen Mauern, Türmen und Eingangstoren versehene Stadt Gmunden. Auch ist auch noch kein unmittelbar vor dem späteren Rathausplatze (vormals „Salz-Lände-Platz“), mit „Seeplanken“ und einem „großen Einfahrtstore“ versehener Hafen erkennbar. Und bis 1850 gab es auch die heutige, weltberühmte Traunseepromenade mit dem Teilstück der „Esplanade“ noch nicht, das Seewasser des Traunsee`s reichte direkt bis an die Mauern des heutigen Rathauses. Das Gmundner Rathaus wurde im Jahre 1584 an den heutigen Standort verlegt und war zuvor zwischen 1302 bis 1573 im Eckhaus Rathausplatz/Kirchengasse und davor bis 1301 am Marktplatz, im Haus Nr. 5.
Rechts (also eigentlich südöstlich, auf der Ansicht im mittleren Bereich des oberen Bildteils) des Traunfluss-Ausflusses liegt das erst 1637 durch Kaiser Ferdinand III. zur Gmundner Vorstadt erhobenen Traundorf. Mit der Erhebung zur Vorstadt bekamen die Traundorfer wohl auch weitgehende Rechte wie die Gmundner Bürger, worauf die Jahrhunderte währenden Streiterein wegen des Handels und anderer (heute) alltäglicher Dinge ein abruptes Ende nahmen. Die Stadt Gmunden daselbst entwickelte ihren Namen aus dem sich im Laufe des 11. Jahrhunderts aus einfachen Fischerhütten entwickelnden Umschlagplatz „am Gemünde“. Ein aus dem Jahre 1670 stammendes und vom Gmundner Salzamte erstelltes Aktenstück beschreibt zum Geschichtsverlaufe folgendes: „An Stelle der Stadt Gmunden seindt verhero, ehendter das Salzwesen erfunden, etlich wenige Fischerhäusl allda gestandn …“ .
Zum Abschluss sei noch die einstige Wunderburg, gelegen auf dem Gmundner Guglberg erwähnt, welche hier oberhalb der Stadt Gmunden als rundlich-turm-ähnliches Bauwerk aufscheint. Die Wunderburg wird erstmals 1324 als „Vest zu Gmunden“ erwähnt. Nach etlichen Besitzwechseln gelangte die Wunderburg an Kaiser Maximilian I., welcher 1619 den oberen Turmteil abbrechen, aus dem Rest eine kleine Festung errichten und darinnen ein Waffenarsenal anlegen ließ. Im Jahre 1747 war nurmehr „altes Gemäuer“ und 1825 einige Grundmauern zu sehen. Im Jahre 1962 wurden schließlich die letzten Überreste beseitigt und an dessen Stelle ein neues Turn-Vereinsheim errichtet. Mit Johannes von Gmunden (1380 – 1442) soll eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Stadt Gmunden von der Wunderburg stammen. Die Benennung „Wunderburg“ soll nach der Bezeichnung „wunnen“ abstammen und soviel wie „Wiesenhügel, oder auch „Blumenbusch“ bedeuten.
(Quelle: wikipedia.org zu „Traunkirchen“ / zu „Altmünster“ / zu „Kloster Altmünster“ / zu „Schloss Ebenzweier“ / zu „Schloss Ort“ / zu „Geschichte der Stadt Gmunden“ und zu „Wunderburg(Gmunden“ / dann unter: gmunden.at – „Geschichte der Stadt“ und weiters unter: gmundner-musealverein – „Die Gmundner Straßenbahn“ und weiteres) –
Kupferstich Stadtansicht
gestochen von „unbekannt“, um 1626
herausgegeben im 8. Band „pars Qvntia“ des Werkes „Thesavrvs Philo-Politicvs. Hoc est: Emblemata sive Moralia Politica, Figvris aeneis incisa et ad instar albi amicorvm exhibita, versibus quoq; Latinisac Rhythmis Germanicis conscripta. Opera, studio ac inventione …“ oder auch Achter und letzter Theil von „Politischischen Schatzkästleins. Das ist: Außerlesene schöne Emblemata und Moralia/ so wol Kunst: und Christliebenden/ als Kriegsobenden/ auch andern politischen Personen zu Ehren und Gefallen/ in diese StammBuchsForm gar artlich inventirt/ fürgebildet und gantz New an Tag geben/ Durch …“ von Daniel Meisner zu Commenthaw (= Komotau), im Jahre 1626
verlegt bei Eberhard Kieser zu Frankfurt am Main, im Jahre 1626
Zusatzinfo: Daniel Meisner (auch Meissner oder Meißner geschrieben) hat als Autor (um 1623) den Text des Buches und die lateinischen Sinnsprüche mit deutscher Übersetzung, auf den Kupferstichen beigetragen und Eberhard Kieser (höchstwahrscheinlich) die Kupferstiche daselbst. Nachdem Daniel Meisner (+ 1625) und Eberhard Kieser (+ 1631) verstorben waren, kaufte der Nürnberger Kunsthändler Paulus Fürst die Kupferplatten auf und brachte das Werk in 8 Einzelbänden ab 1638 unter dem neuen Titel „Sciographia Cosmica“ nochmals heraus. Dieser hat dabei, bei den einzelnen Kupfern Wappen hinzufügen lassen.
Preis: € 2,00 inkl. MwSt.
Größe: XS
mit 1200 dpi = 8859 x 6497
Bestellnummer: 207076
Hinweise zum Copyright auf dieser Homepage:
Sämtliche Verwendungs- und Reproduktionsrechte für Abbildungen von Objekten , welche wir zur Vervielfältigung anbieten, liegen bei der Firma Falk Fengler und Familie. Dies betrifft grundsätzlich vor 1801 erschienene bzw. herausgebrachte Werke und dergleichen. Alle käuflich erwerbbaren Objekte dieser Seite(n) unterliegen teils möglicherweise (1801 bis 1860) bzw. teils ganz sicher noch (1861 bis 1950 und weiter bis heute) dem Urheberrecht, weshalb wir hiermit hinweisen, das die (unter diese beiden letztgenannten Rubriken fallenden) abgebildeten Darstellungen (möglicherweise) noch dem (wenn eruierbar gewesen) angegebenen Urheber oder Verlage unterliegen und wir diese hier, nur als „Dritte“ dem besseren Verkaufsgange halber abbilden. Wir bitten daher, von Kopien, von diesen Abstand zu nehmen, um sich vor etwaigen Ersatzansprüchen zu schützen. Um mögliche Vervielfältigungen von unserer Homepage aus (so gut es möglich ist), zu verhindern, werden alle gezeigten Objekte in einer äusserst geringen Pixel-Qualität gezeigt. Alle von uns digitalisiert angebotenen graphischen Objekte werden, natürlich in bester Qualität (je nach Größe 300 dpi, 600 dpi oder auch 1200 dpi) weitergeleitet. Alle weiteren, also im Original, erwerbbaren Objekte werden natürlich im besten bzw. im abgebildeten Rahmen verschickt. Bitte nutzen Sie in jedem Falle unsere „Bestell-Links“ und nutzen Sie die dort genannten Abläufe. Allfällige Verwertungs- und/ oder Urheberrechte an der jeweiligen Graphik, am jeweiligen Bild oder Foto verbleiben natürlich uneingeschränkt beim Rechteinhaber, sofern diese nicht bereits abgelaufen sind oder dieser darauf verzichtet hat. Dies sollte auf alle käuflich erwerbbaren Graphiken zutreffen. Trotzdem bitten wir Sie zu beachten das es sich bei ahnenwiki.at um ein Datenbanksystem handelt, welches den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (siehe § 40f des österreichischen Urheberrechtsgesetztes) gemäß, geschützt ist. Urheberrechte an den einzelnen Aufnahmen bzw. Darstellungen sind, insofern sie nicht bereits abgelaufen sind, zusätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber vorhanden und werden durch die Schutzrechte für diese Datenbank nicht berührt.
Wir bitten Sie ausserdem zu beachten, das alle Texte auf dieser Homepage dem Copyright der betreibenden Firma “Falk Fengler und Familie” unterliegen. Jedwede Information oder Datei (Bild-, Foto-, Graphik- oder Textdateien) dieser Website darf ohne eine, im vorhinein stattgegebene schriftliche Zustimmung in keinster Weise reproduziert oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden. Verwendete Marken und/oder Logos sind Eigentum des jeweiligen Markeninhaber`s / -inhaberin. Eigenmächtige Veränderungen, in jedweder Form an Inhalten bzw. an der Gestaltung dieser Website sind ausnahmslos unerwünscht und von unserer Seite, ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet, auch nicht durch Dritte, die eventuell ihre Rechte (durch Inhalte oder Gestaltung dieser Website) verletzt sehen. Wir gehen davon aus und erbitten uns auch, das, wenn Inhalt oder Aufmachung dieser Website – unbeabsichtigt- die Rechte Dritter oder gar gesetzliche Bestimmungen verletzen, wir nach bekannt werden unverzüglich eine, noch ohne Kostenaufstellung versehene Nachricht (elektronisch oder schriftlich) erhalten.
Wenn Sie Texte kopieren und anderswo präsentieren wollen, dann bitten wir um eine kurze Mitteilung und Anfrage.