Klagenfurt in Kärnthen – von 1871

/Klagenfurt in Kärnthen – von 1871

Klagenfurt in Kärnthen – von 1871

    -historische Kartenbezeichnung: Klagenfurt in Kärnthen –

-heutige Bezeichnung: Klagenfurt –

-heutige Lage oder auffällige Begebenheiten: Zeigt die, Ende des zwölften Jahrhunderts (1192/1199) erstmals urkundlich erwähnte Stadt, welche bis ins 16. Jahrhundert als unbedeutender Marktflecken ein tristes Dasein fristete, obwohl sie bereits 1252 das Stadtrecht erhielt. Im Jahre 1518 schenkte Kaiser Maximilian I. den Kärntner Landständen die kleine Stadt Klagenfurt, und als im selben Zeitraum auch noch die bisherige Kärntner Landeshauptstadt St. Veit komplett abbrannte, gewann Klagenfurt schließlich kräftig an Bedeutung, wuchs und wurde zur Landeshauptstadt Kärntens ernannt. Heute hält Klagenfurt bei knapp über 100.000 Einwohnern und hat sich bis zum Ufer des Wörthersee`s ausgedehnt, nebenbei aber seine charmante, alte Innenstadt (Altstadt) erhalten. Im Zentrum der Ansicht ist am genauesten der Kirchturm der Klagenfurter Stadtpfarre „St. Egid“ zu sehen, aber auch noch einige andere Türme, wie der, der Heiligengeistkirche, der Marienkirche oder die beiden kleinen Türme des Kärntner Landhauses erkennt man, wie die im Hintergrund thronende Karawanken-Bergkette. Im Vordergrund, von der Bildmitte nach rechts (also topographisch gesehen „nordwestlich“ der Klagenfurter Altstadt) liegt, in der Klagenfurter Vorstadt „St. Veit“ der mächtige Bau der Waisenhauskaserne und unmittelbar daneben die einstige k.k. Feintuchfabrik Tys, das spätere Truppenspital. Mit der Geschichte dieser Objekte hängt ein gewisser Johann von Tys (1716 geboren in Holland) unmittelbar zusammen, da dieser hier 1762 mit Gnaden der Landesmutter Kaiserin Maria Theresia die erste k.k. Feintuchfabrik (Tys) gründete. Die Waisenhauskaserne wurde Anfang des Jahres 2010 abgerissen. Die Ansicht der Kärntner Landeshauptstadt scheint wohl am Fuße des Klagenfurter Kalvarienberges, ungefähr auf Höhe des Kreuzungsbereiches der Feldkirchner Straße mit dem Sankt-Primus-Weges aufgenommen worden zu sein, auf offener Feldflur sieht man auch noch die in die Stadt führende Sankt Veiter Straße. (Quelle: wikipedia.org zu St. Veiter Vorstadt) 

 

Stahlstich-Stadtansicht

 

gezeichnet von Perlberg, um 1871

gestochen von C. Rorich & Sohn und M. Kolb (Karl Rohrich & Sohn und Joseph Maximilian Kolb), um 1871

herausgebracht in der 2. Abtheilung des 1. Bandes des mehrbändigen Werkes „Das Kaiserthum Oesterreich in malerischen Originalansichten seiner reizendsten Landschaften und großartigsten Naturschönheiten, seiner bedeutendsten Städte und ausgezeichnetsten Bauwerke …“ durch Dr. Anton von Ruthner, zu Wien im Jahre 1871

verlegt im Verlag des Ferdinand Lange, zu Darmstadt im Jahre 1871

 

Preis: € 250,00 inkl. MwSt. (als Original)

Größe des Blattes: ca. 31,6 cm x 22,1 cm

Größe der Ansicht: ca. 16,8 cm x 11,6 cm

Bestellnummer: 211061

 

ZUM BESTELLEN HIER KLICKEN!

 

 

 

 

 

 

Hinweise zum Copyright auf dieser Homepage:

Sämtliche Verwendungs- und Reproduktionsrechte für Abbildungen von Objekten , welche wir zur Vervielfältigung anbieten, liegen bei der Firma Falk Fengler und Familie. Dies betrifft grundsätzlich vor 1801 erschienene bzw. herausgebrachte Werke und dergleichen. Alle käuflich erwerbbaren Objekte dieser Seite(n) unterliegen teils möglicherweise (1801 bis 1860) bzw. teils ganz sicher noch (1861 bis 1950 und weiter bis heute) dem Urheberrecht, weshalb wir hiermit hinweisen, das die (unter diese beiden letztgenannten Rubriken fallenden) abgebildeten Darstellungen (möglicherweise) noch dem (wenn eruierbar gewesen) angegebenen Urheber oder Verlage unterliegen und wir diese hier, nur als „Dritte“ dem besseren Verkaufsgange halber abbilden. Wir bitten daher, von Kopien, von diesen Abstand zu nehmen, um sich vor etwaigen Ersatzansprüchen zu schützen. Um mögliche Vervielfältigungen von unserer Homepage aus (so gut es möglich ist), zu verhindern, werden alle gezeigten Objekte in einer äusserst geringen Pixel-Qualität gezeigt. Alle von uns digitalisiert angebotenen graphischen Objekte werden, natürlich in bester Qualität (je nach Größe 300 dpi, 600 dpi oder auch 1200 dpi) weitergeleitet. Alle weiteren, also  im Original, erwerbbaren Objekte werden natürlich im besten bzw. im abgebildeten Rahmen verschickt. Bitte nutzen Sie in jedem Falle unsere „Bestell-Links“ und nutzen  Sie die dort genannten Abläufe. Allfällige Verwertungs- und/ oder Urheberrechte an der jeweiligen Graphik, am jeweiligen Bild oder Foto verbleiben natürlich uneingeschränkt beim Rechteinhaber, sofern diese nicht bereits abgelaufen sind oder dieser darauf verzichtet hat. Dies sollte auf alle käuflich erwerbbaren Graphiken zutreffen. Trotzdem bitten wir Sie zu beachten das es sich bei ahnenwiki.at um ein Datenbanksystem handelt, welches den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (siehe § 40f des österreichischen Urheberrechtsgesetztes) gemäß, geschützt ist. Urheberrechte an den einzelnen Aufnahmen bzw. Darstellungen sind, insofern sie nicht bereits abgelaufen sind, zusätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber vorhanden und werden durch die Schutzrechte für diese Datenbank nicht berührt.

Wir bitten Sie ausserdem zu beachten, das alle Texte auf dieser Homepage dem Copyright der betreibenden Firma “Falk Fengler und Familie” unterliegen. Jedwede Information oder Datei (Bild-, Foto-, Graphik- oder Textdateien) dieser Website darf ohne eine, im vorhinein stattgegebene schriftliche Zustimmung  in keinster Weise reproduziert oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden. Verwendete Marken und/oder Logos sind Eigentum des jeweiligen Markeninhaber`s / -inhaberin. Eigenmächtige Veränderungen, in jedweder Form an Inhalten bzw. an der Gestaltung dieser Website sind ausnahmslos unerwünscht und von unserer Seite, ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet, auch nicht durch Dritte, die eventuell ihre Rechte (durch Inhalte oder Gestaltung dieser Website) verletzt sehen. Wir gehen davon aus und erbitten uns auch, das, wenn Inhalt oder Aufmachung dieser Website – unbeabsichtigt- die Rechte Dritter oder gar gesetzliche Bestimmungen verletzen, wir nach bekannt werden unverzüglich eine, noch ohne Kostenaufstellung versehene Nachricht (elektronisch oder schriftlich) erhalten.

Wenn Sie Texte kopieren und anderswo präsentieren wollen, dann bitten wir um eine kurze Mitteilung und Anfrage.

2019-10-17T19:52:40+02:00